
Aktuelle Kennzahlen zum 31.12.2025
27.781.919,14 €
Bilanzsumme
66,1 %
EK-Quote
49 €
Jährl. ISH/MOD-Kosten je qm
5,88 €
Durchschnittliche Wohnungsmiete
50.701,43 qm
Wohnfläche qm gesamt
1.103
Anzahl Mitglieder
Genossenschaftsgedanke
Genossenschafts-gedanke
Die ersten Bau- und Wohnungsgenossenschaften entstanden ab 1850. Damals löste die Industrialisierung erste Wohnungsnöte und Landflucht aus. 1889 beschloss der Reichstag ein erstes Genossenschaftsgesetz. Es ermöglichte dem Einzelnen, sich mit relativ geringem Risiko an Gemeinschaftsobjekten unter den Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung zu beteiligen. Die Genossenschaften waren und sind somit Selbsthilfegemeinschaften, deren zentraler Zweck die Förderung seiner Mitglieder ist. Jeder haftete und haftet auch heute noch nur mit seinem Genossenschaftsanteil. Diese Grundgedanken waren so erfolgreich, dass sie neben der Baubranche auch andere Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel die Landwirtschaft oder der Bergbau, aufgriffen.
Heute gibt es in der Bundesrepublik ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit ca. rund 2,3 Mio. Wohnungen. Etwa 250.000 Bayern besitzen Anteile an den 332 Genossenschaften im Freistaat. Insgesamt stehen bayernweit rund 165.000 genossenschaftliche Wohnungen Mietern zur Verfügung. Dass die Genossenschaftsidee keinesfalls „verstaubt“ ist, zeigen die Genossenschaftsneugründungen der letzten Jahre in München, Nürnberg oder Neumarkt.
Was unterscheidet Wohnungsgenossenschaften von anderen Vermietern?
Viele Wohnungsgenossenschaften wurden nach dem 2. Weltkrieg gegründet. Als Solidargemeinschaft wollte man damals die Wohnraumversorgung für eine breite Schicht der Bevölkerung, den fast mittellosen Flüchtlingen, sicherstellen. Grunderkenntnis war dabei, dass der Einzelne allein wirtschaftlich zu schwach ist, sich selbst Wohnraum zu schaffen, nur in einer Gemeinschaft war dies möglich. Daraus ergibt sich auch der wesentliche Unterschied einer Wohnungsgenossenschaft zu privaten Vermietern.
Genossenschaften verbieten sich mit dem Gut Wohnraum zu spekulieren oder daraus hohe wirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Sie streben vielmehr an, über lange Zeithorizonte gutes und sicheres Wohnen zu gewährleisten.
Für uns bedeutet dies konkret:
Moderate Mieten trotz Investition in Neubau oder Modernisierung.
Satzung
HIER finden Sie die aktuelle Satzung der Wohnungsgenossenschaft Eigenheim eG zum herunterladen.
Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung aus 2022
Im Rahmen der in 2011 geänderten Trinkwasserverordnung ist auch unsere Genossenschaft verpflichtet, das Wasser alle drei Jahre auf eine mögliche Belastung mit Legionellen zu untersuchen. Erstmals musste dies in 2013 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Probeentnahmen aus 2022 finden Sie HIER.
